Unternehmen, Handel, Industrie

Von dem Einkauf über die Produktion bis zu dem Vertrieb beraten und vertreten wir Unternehmen und Unternehmer – vom Einzelkaufmann bis zum börsennotierten Konzern – in allen Fragen des operativen und strategischen Geschäfts. Dies reicht von den Fragen der passenden Vertragsgestaltung, dem Entwurf und der Anpassung allgemeiner Geschäftsbedingungen, der Etablierung von Vertriebsnetzwerken, der Vermeidung von Haftungsproblemen bis zu der Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht.

Unsere im Wirtschaftsrecht tätigen Partner sind auf die Beantwortung gesellschafts-, arbeits-, handels-, vertriebs- und kaufrechtlicher Fragestellungen spezialisiert. In immobilien-rechtlichen Konstellationen werden die in diesem Bereich tätigen Experten unserer Kanzlei hinzugezogen.

Die erfolgreiche Beratung im Wirtschaftsleben ist eine ständige Herausforderung für den Unternehmer und den beratenden Anwalt. Wir arbeiten zusammen mit Ihnen an Ihrem langfristigen Erfolg.

Unternehmen und ihre Führungskräfte müssen sicherstellen, dass sich Mitarbeiter an Gesetze und Regeln halten – sonst haften sie. Compliance-Fälle dominieren daher zunehmend auch die Wirtschaftsnachrichten.

Vorsorgen – Erkennen – Reagieren lauten die Leitbegriffe für den Aufbau und die Implementierung eines Compliance-Systems, das genau auf den Bedarf Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.

Unsere Tätigkeit reicht von der Beratung bei dem Aufbau und der Optimierung von Compliance-Programmen über interne Untersuchungen zur Aufdeckung von Rechtsverstößen bis hin zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen – unsere strafrechtlichen Kooperationspartner begleiten Sie erforderlichenfalls in Ermittlungs- und Strafverfahren.

 

 

 

Unser Compliance-Team unterstützt Sie bei der:

  • Entwicklung, Implementierung und Optimierung von Compliance-Programmen,
  • Risikoanalyse und dem Risikomanagement (u.a. Compliance Due Diligence – Audits, Einzelfallprüfungen, Business Partner Screenings, Compliance-Klauseln in Verträgen),
  • Einrichtung und Betreuung von Hinweisgebersystemen (u.a. Hinweisgeber-Hotline, Ombudsmann/Vertrauensanwalt),
  • Erstellung von Compliance-Richtlinien und Durchführung von Schulungen (z. B. zu Anti-Korruption, Kartellrecht, Datenschutz, Vergaberecht etc.).

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Unterstützung von Unternehmen und Verbänden bei dem Aufbau und der Umsetzung von Compliance-Management-Systemen.

Der Bereich M&A ist mit einer Vielzahl juristischer Fragestellungen aus unterschiedlichsten Bereichen verbunden. Daher wird von uns für jedes Projekt ein individuelles Team aus erfahrenen Gesellschaftsrechtlern und M&A-Experten zusammengestellt. Dieses wird dabei je nach Bedarf von weiteren spezialisierten Kollegen anderer Rechtsgebiete, wie zum Beispiel dem Arbeits- oder Medizinrecht, unterstützt. Mit unseren Branchenkenntnissen und unserer Erfahrung sorgen wir für maßgeschneiderte Lösungen auch bei komplexen Transaktionen.

Expertise

  • Compliance
  • M&A/Transaktionen

Anwälte