Sebastian Menke, LL.M.

Sebastian Menke, LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Sebastian Menke, LL.M. absolvierte nach dem Abitur eine Ausbildung zum Chemisch-Technischen Assistenten (CTA). Nach dem Jurastudium in Frankfurt/Main und der FU Berlin graduierte er mit Auslandsaufenthalt in Leuven/Belgien an der Universität Hannover zum Thema „Rechtsinformatik“ (LL.M.).

Rechtsanwalt Sebastian Menke, LL.M. berät und vertritt seit 2005 auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dabei stellt ein besonderer Schwerpunkt die Begleitung und Beratung bei Verhandlungen von Tarif- und Betriebsvereinbarungen dar.

Zudem berät Herr Rechtsanwalt Sebastian Menke, LL.M. die Akteure der Gesundheitsbranche in den Bereichen des Niederlassungs- und Vertragsarztrechts. Hierbei liegt der Tätigkeitsschwerpunkt in der Gestaltung und Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen und Praxiskaufverträgen, der Durchführung des zulassungsrechtlichen Verfahren vor den Zulassungsgremien sowie alle sonstigen zulassungsrelevanten Fragestellungen.

Zudem hält Herr Menke regelmäßig Vorträge im Arbeitsrecht und Medizinrecht.

buero.menke@busse-miessen.de

Telefon: 030 226336-260

Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkte

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
  • Beratung bei Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen/Tarifverhandlungen
  • Arbeitsrecht im Krankenhaus
  • Vertragsarztrecht
  • Gesellschafts- und Kooperationsrecht des Gesundheitswesens
  • Praxisstrukturierung inkl. MVZ-Gründung, Übernahme, Kauf und Verkauf sowie Zulassung

Mitgliedschaften/Individuelles

  • Berliner AnwaltsVerein
  • ARGE Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • ARGE Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein

Publikationen

  • Beck-Online Fachdienst Medizinrecht (Hrsg.: D. Webel/R. Hildebrandt), Verlag C.H.BECK oHG, München, 2018
  • Urteilsbesprechung zu LAG Rheinland-Pfalz v. 22.11.2018 – „Betriebsratsfähige Organisationseinheiten von Krankenhausstandorten“, Arbeitsrecht Aktuell 06/2019, S. 157
  • Urteilsanmerkung zu SG Nürnberg v. 13.05.2022 – „Sozialversicherungsfreiheit eines Physiotherapeuten“, Arbeitsrecht Aktuell 21/2022, S. 550
  • Der Krankenhaus-Justitiar 3/2021 „Auskunftserteilung nach dem Entgelttransparenzgesetz“, S. 84

Anwälte