Dr. Christina Merx, geb. Töfflinger

Dr. Christina Merx, geb. Töfflinger

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Christina Merx berät und vertritt als Fachanwältin für Medizinrecht alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Angelegenheiten. Viele ihrer Mandanten vertritt Frau Dr. Merx dauerhaft, sei es in vertragsarzt- oder haftungsrechtlichen Fragen.

Langjährige Erfahrung weist sie auch bei der Abwehr von Regressforderungen auf. Sie gibt ihre Expertise im Rahmen von Vorträgen sowohl Anwaltskollegen, Ärzten als auch Führungskräften im Gesundheitswesen weiter. Ihre Kenntnisse im Medizinrecht werden durch ihr Fachwissen im Gesellschaftsrecht ergänzt, wodurch sie sich als Beraterin von Umstrukturierungsmaßnahmen empfiehlt.

Durch ihre Promotion im europäischen Medizinrecht ist sie auch Ansprech-partnerin bei grenzüberschreitenden Kooperationen.

buero.merx@busse-miessen.de

Telefon: 0228 98391-41

Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkte

  • Vertragsarztrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Kooperationsgestaltungen
  • Praxiskauf und -verkauf
  • Vergütungsrecht der Ärzte und Krankenhäuser
  • Regresse und Haftungsrecht

Mitgliedschaften/Individuelles

  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgruppen Vertragsgestaltung und Berufsrecht der AG Medizinrecht
  • Bonner AnwaltVerein

Publikationen

  • Die Teilnahme von Kapitalgesellschaften an der ärztlichen Versorgung im ambulanten Sektor, Dissertation 2010
  • Der Fremd- und Mehrbesitz an öffentlichen Apotheken unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 21.04.2005 in der Rs. C 140/03 – Kommission/Griechenland („Optiker-Urteil“), gemeinsam mit Prof. Dr. Christian Koenig und Daniela Klahn, GesR 2007, S. 44

Anwälte