Staat und Verwaltung

Das öffentliche Recht regelt nicht nur das Zusammenleben im Staat, sondern insbesondere Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Staat. Zur Vermeidung von Konflikten ist eine vorausschauende und spezialisierte Rechtsberatung unerlässlich.

Unsere Tätigkeit im Bereich des öffentlichen Rechts ist vielfältig. Sie umfasst insbesondere die Beratung und Vertretung von Bürgern, Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie kommunalen Unternehmen bereits im Planungsstadium oder im Verwaltungsverfahren. Nur die frühzeitige und umfassende Betreuung durch einen Spezialisten eröffnet die Möglichkeit, Interessen und Rechte ohne langwierige Gerichtsverfahren durchzusetzen. Wo diese erforderlich sind, werden sie von uns für Sie mit aller Entschiedenheit geführt, ohne dabei den Blick für wirtschaftliche Lösungen aus dem Blick zu verlieren.

Wir beraten Sie bei der Planung, Genehmigung und Realisierung von Bauvorhaben sowie Gewerbe- oder Industrieansiedlungen. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet – neben dem öffentlichen Baurecht  – das Umwelt- und Immissions-schutzrecht. Die Vielfalt der Materie, die einschneidenden wirtschaftlichen Konsequenzen und die europa- und landesrechtlichen Besonderheiten erfordern eine hohe Spezialisierung. Unsere Kompetenz im Verfassungsrecht erlaubt es, verwaltungsrechtliche Problemstellungen auch im Hinblick auf ihre Grundrechtsrelevanz und -konformität zu hinterfragen.

Busse & Miessen berät und vertritt Sie in allen Bereichen immissionsschutzrechtlicher Fragen. Dazu gehören etwa immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren, besondere Verfahren nach dem BImSchG oder sonstiger Lärmschutz.

Zu unserem Mandantenkreis zählen sowohl private Anlagenbetreiber und Investoren als auch staatliche Einrichtungen sowie Bürger und Bürgerinitiativen.

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