Healthcare

Unser Healthcare-Team zählt seit Jahren zu den bundesweit führenden Spezialisten in der medizinrechtlichen Beratung. Die Basis dafür bieten die besondere Expertise unserer Berater, die stete Mitarbeit in den prägenden (Bundes-)Verbänden, ein hohes Maß an gesundheits- und rechtspolitischem Engagement, die umfassende Publikationstätigkeit und Begleitung der Rechtsprechungsentwicklung sowie freilich auch persönliches Geschick in der Verhandlung und Vertragsgestaltung.

Wir beraten vornehmlich Krankenhäuser, MVZ und Ärzte sowie Pharma- und Medizinprodukteunternehmen. Unsere Mandanten profitieren daher regelmäßig auch von unseren Branchen-kenntnissen an den Schnittstellen zunehmend kooperierender Akteure. Im Unterschied zu reinen Medizinrechts-Boutiquen bietet unser Beratungsansatz darüber hinaus – auch kurzfristig – die Option, auf die Expertenteams unserer intern bestens vernetzten Beratungsbereiche zurückzugreifen; projektbezogen stellen wir diese etwa an den Schnittstellen zum IT- und Datenschutzrecht oder auch zum Miet- und Baurecht. Im Krankenhausarbeitsrecht und im Bereich M&A im Gesundheitswesen halten wir ein ständiges Team bereit, ebenso im Bereich der Compliance für Krankenhäuser; hier verfügen wir u.a. über einen zertifizierten Compliance-Officer. Nähere Informationen zu unserem Arzthaftungsteam finden Sie hier.

Neben allen Planungs-, Finanzierung- und Abrechnungsfragen umfasst unsere ständige Beratung u.a. Themen der „Compliance“, der vertraglichen Gestaltung klinischer Studien, sowie der sektorenübergreifenden Leistungserbringung. Wir verfügen über besondere Erfahrung im Bereich der Gründung, des Betriebes, der Expansion und der Teilveräußerung von Medizinischen Versorgungszentren.

Auch unser Team für Krankenhausarbeitsrecht genießt bei Mandanten und Wettbewerbern einen hervorragenden Ruf. Neben der Vertragsgestaltung und Verfahren des Individual- und Kollektivarbeitsrechts werden wir insbesondere bei Um- und Restrukturierungsprozessen tätig.

Abgerundet wird unser Leistungsangebot durch die Vertretung von Kliniken und Versicherern im Haftungsfall sowie – gemeinsam mit unserem baurechtlichen Team – die Betreuung von Krankenhaus-Bauprojekten.

Das Thema Compliance hat bei Krankenhäusern bislang keine bedeutsame Rolle gespielt. In recht kurzer Zeit hat sich jedoch nicht zuletzt aufgrund gestiegenen Wettbewerbs-drucks und hoher Regulierungsdichte ein tiefgreifender Paradigmenwechsel vollzogen, wodurch Compliance auch hier exponentiell an Bedeutung gewonnen hat und weiterhin gewinnt. Aktuell stehen insbesondere das Antikorruptions-recht im Gesundheitswesen und die Vermeidung strafrechtlicher und wirtschaftsrechtlicher Risiken im Vordergrund.

Vor dem Hintergrund dieser absehbaren Entwicklung hat Busse & Miessen bereits vor einigen Jahren erkannt, dass die hohe Kompetenz im Medizin- und Krankenhausrecht und das erhebliche Erfahrungswissen unserer Anwälte auch für die Compliance von Krankenhäusern nutzbar gemacht werden muss.

Vorsorgen – Erkennen – Reagieren lauten die Leitbegriffe für den Aufbau und die Implementierung eines Compliance-Systems, das genau auf den Bedarf Ihres Krankenhauses zugeschnitten ist.

Unsere Tätigkeit reicht von der Beratung beim Aufbau und der Optimierung von Compliance-Programmen über interne Untersuchungen zur Aufdeckung von Rechtsverstößen bis hin zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen – unsere strafrechtlichen Kooperationspartner unterstützen Sie in Ermittlungs- und Strafverfahren.

Wir beraten und unterstützen einzelne Krankenhäuser ebenso wie Klinikkonzerne bei der:

  • Entwicklung, Implementierung und Optimierung von Compliance-Programmen,
  • Übernahme der Funktion des externen Compliance-Officers im Krankenhaus,
  • Risikoanalyse und dem Risikomanagement (u.a. Compliance Due Diligence – Audits, Einzelfallprüfungen, Business Partner Screenings, Compliance-Klauseln in Verträgen),
  • Einrichtung und Betreuung von Hinweisgebersystemen (u.a. Hinweisgeber-Hotline, Ombudsmann/Vertrauensanwalt),
  • Erstellung von Compliance-Richtlinien und Durchführung von Schulungen (z. B. zu Anti-Korruption, Leistungserbringungsrecht, Abrechnungsrecht, Kartellrecht, Datenschutz, Vergaberecht etc.).

Ob als niedergelassener Arzt in Einzelpraxis oder als Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft – es reicht schon lange nicht mehr aus, medizinisches Fachwissen zu haben. Der Arzt muss vielmehr neben seiner fachlichen Kernkompetenz umfangreiche Kenntnisse über die geltenden Vorschriften, insbesondere des Berufs- und Vertrags-arztrechts haben, um in rechtssicherem Raum arbeiten und sein „Unternehmen Praxis“ weiterentwickeln zu können.

Die gesetzlichen Regelungen haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Komplexität gewonnen, so dass es für den einzelnen Arzt schwierig ist, stets auf dem aktuellen Stand zu sein. Unser Team von Spezialisten gewährleistet dies und hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Wir sind Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung.

Wir beraten und vertreten Ärzte in allen Fragen des „juristischen Praxismanagements“, insbesondere bei An- und Verkauf von Praxen und Praxisanteilen, der Gründung und Erweiterung von Praxis- und Berufsausübungs-gemeinschaften sowie bei allen Fragen rund um Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren. Darüber hinaus entwickeln wir Modelle ärztlicher und sektoren-übergreifender Kooperationen und begleiten deren Umsetzung. Bei Abrechnungsfragen und Maßnahmen der Prüfgremien können Sie ebenso auf uns zählen wie im Haftungsfall.

Pharma- und Medizinprodukte bewegen sich auf ihrem Weg von der ersten Idee über die Entwicklung und Produktion, dem Inverkehrbringen bis schließlich zu den konkreten Einsätzen in einem Markt mit – zunehmend europarechtlich geprägten – spezialgesetzlichen Vorschriften. Daher ist es nicht nur für diejenigen, die diesen Markt weiterhin vornehmlich als Exportmarkt begreifen, unabdingbar, mit den regulatorischen Entwicklungen Schritt zu halten. Wir beraten Sie als ausgewiesene Experten dieser Sondermaterie in allen wichtigen Etappen, etwa der Klinischen Prüfung, dem Marktzugang, dem Vertrieb und der Bewerbung Ihrer Produkte.

Pharma- und Medizinprodukteunternehmen werden mit ihren Innovationen auch zukünftig den Stand der modernen Medizin maßgeblich prägen. Dazu bedarf es nicht nur eines schnellen Marktzugangs; es werden vor allem auch neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den maßgeblichen Akteuren erforderlich.

Nutzen Sie hierzu die Vorteile unserer langjährigen Beratung an der Schnittstelle zu den ambulanten wie stationären Leistungsbringern. Dies gilt sowohl für den Bereich der Healthcare Compliance als auch für die Gestaltung effizienter Kooperationen oder die Fragen zur Erstattungsfähigkeit Ihrer Produkte durch die GKV. Sollte es schließlich zu einem Haftungsvorwurf kommen, stehen wir Ihnen selbst-verständlich auch mit unserer forensischen Erfahrung kompetent zur Seite.

Expertise

  • Beratung für Krankenhäuser
  • Compliance für Krankenhäuser
  • Beratung für Ärzte
  • Beratung für Pharma- und Medizinprodukteunternehmen

Anwälte