Das Bau- und Immobilienrecht unterliegt seit Jahren einer permanenten, durchaus nicht immer gleichgerichteten Entwicklung, die von Investoren, öffentlichen und privaten Auftraggebern, Bauunternehmen und Architekten sowie Ingenieuren ein besonderes Maß an strategischem Verständnis und Flexibilität verlangt.
Gleichzeitig hat das Bau- und Immobilienrecht eine Komplexität erreicht, die höchste Anforderungen an den in diesem Bereich tätigen Anwalt stellt. Das gilt für das öffentliche und private Baurecht sowie das Immobilienrecht, einschließlich des Architekten- und Ingenieurrechts sowie des Miet- und Pachtrechts ebenso wie für das Vergaberecht.
Spezialisierung, herausragende Fachkompetenz, Engagement und nicht zuletzt persönliches Geschick in der Verhandlung und Vertragsgestaltung sind unerlässliche Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Beratung. Nicht anders verhält es sich bei der Vertretung in außergerichtlichen wie gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Ob als einzelner Ingenieur oder Architekt oder als Gesellschafter einer Ingenieurgesellschaft oder Architekten-gemeinschaft – es reicht schon lange nicht mehr aus, nur Fachwissen hinsichtlich der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der Architekten- und Ingenieurskunst zu haben. Architekt und Ingenieur müssen vielmehr neben ihrer fachlichen Kernkompetenz umfangreiche Kenntnisse der geltenden Vorschriften, insbesondere auch des Vertrags-rechts, vor allem des privaten Baurechts, einerseits und des Bauordnungs- und Planungsrechts andererseits haben, um in einem rechtssicheren Rahmen arbeiten und ihr Unternehmen weiterentwickeln zu können.
Unser Architekten- und Ingenieurrechts-Team gehört seit Jahren zu den führenden Spezialisten. Wir beraten und vertreten Architekten und Ingenieure in allen Fragen des Bau- und Immobilienrechts sowie des Architekten- und Ingenieurrechts. Eine besondere Expertise bieten wir daher bei der Gestaltung von Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen wie bei der Absicherung von Planungs- und Genehmigungsrisiken und bei der baubegleitenden Rechtsberatung. Bei Abrechnungsfragen und Honorarstreitigkeiten können Sie auf uns genauso zählen wie im Haftungsfall. Wir unterstützen überdies nicht nur bei der Lösung konkreter Problemstellungen, sondern stehen auf Wunsch als „ausgelagerte Rechtsabteilung“ zur Verfügung.
Das Thema des innovativen und effizienten Umgangs mit Energie rückt immer mehr in das Bewusstsein der Menschen. Fortschritt in der Energieindustrie bedeutet, neue Wege der Energiegewinnung zu bestreiten und bestehende Prozesse zu optimieren. Doch was nutzen Ihnen als Unternehmen technische Ideen und Innovationen, wenn sie nicht optimal vertragsgestalterisch und rechtskonform in den Markt eingebracht werden können?
Unsere Berater greifen auf langjährige Erfahrung zurück; sie verfügen neben ihrer rechtlichen Expertise über das erforderliche technische Know-how und sind mit den technischen Normen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben bestens vertraut. Unser Expertenteam berät Sie umfassend und weitsichtig in allen energierechtlichen Angelegenheiten.
Busse & Miessen begleitet Sie auch in jeder Phase des Anlagenbaus: Vom frühesten Stadium der Planung und Konzeption, während Vergabeverfahren, bis hin zur Inbetriebnahme, Nachbesserung und Veräußerung der Anlage.
Unsere Experten beraten seit Jahrzehnten erfolgreich bei der Vermietung und Verpachtung von Großgewerbeflächen. Im Bereich des An- und Verkaufs von Immobilien begleiten wir Sie durch alle Teilschritte der Abwicklung und verfügen im Bedarfsfall über beste Kontakte zu kompetenten Steuer-beratern und Wirtschaftsprüfern. Die vielen verschiedenen rechtlichen Schnittstellen im Miet- und Immobilien-angelegenheiten bedienen wir durch die Vernetzung innerhalb unserer Kanzlei, insbesondere in den Bereichen des Franchise-, Versicherungs-, Finanzierungs- und Baurechts.
Die strenge Formalisierung des Vergaberechts bedingt taktisch geschicktes Verhalten. Nur wer zum richtigen Zeitpunkt erklärt, fragt, dokumentiert oder auch einmal schweigt, kann das gesteckte Ziel erreichen. Die komplexen Zusammenhänge von Förmlichkeiten, Fristen und materieller Leistungsbewertung verlangen in gedrängter Zeit hohes fachliches Verständnis und rechtssichere Expertise.
Unterhalb der Schwellenwerte gelten für die öffentlichen Auftraggeber, aber auch für privatwirtschaftlich tätige Förderungsempfänger – beginnend mit der regional unterschiedlichen Inkraftsetzung der Unterschwellen-vergabeordnung und nicht endend mit den Landes-vergabegesetzen und Anwendungsrichtlinien der Länder und Kommunen – höchst unterschiedliche Regelungen und Nachprüfungsmöglichkeiten.
Wir beraten Sie als ausgewiesene Experten in den von spezialgesetzlichen Vorschriften geprägten Etappen, vom Grundstückserwerb über die ersten Konzepte, die Entwicklung des Baurechts, die Finanzierung, die Ausschreibung, die Gestaltung der Verträge für den Bau und die Vermietung bis hin zur Abwicklung der Gewährleistung. Nutzen Sie die Vorteile unserer langjährigen Beratungserfahrung auch an der Schnittstelle zwischen privatem und öffentlichem Baurecht, insbesondere auch bei der Realisierung von Großbau-vorhaben.
Wir begleiten Immobilientransaktionen ebenso wie die Projektplanung und -realisierung durch Investoren und Auftraggeber. Wir beraten Sie zu möglichen Finanzierungs-formen und erstellen Risikoanalysen bei Vertragsübernahmen und Projektentwicklungen. Wir prüfen Nutzungskonzepte und sind Ihr Ansprechpartner bei der Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen oder sonstigen Nutzungsverträgen. Bei Konfliktfällen und streitigen Auseinandersetzungen vertreten wir Sie vor den Gerichten.
Ob als Bauherr einerseits oder Entscheidungsträger in der Bauleitplanung oder Bauaufsicht andererseits: Sie arbeiten heute – mehr denn je – in einer durch zahlreiche Regelungen immer anspruchsvolleren Materie. Wir sind aufgrund unserer jahrzehntelangen Tradition in der Beratung und Vertretung von Städten und Gemeinden Spezialisten in allen Fragen des öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Wir bieten Ihnen nicht nur die juristische Rundumbetreuung, sondern insbesondere auch die für die Bewältigung komplexer Sachverhalte erforderliche strategische Beratung und ausgewiesene Verhandlungskompetenz.
Neben Einzelfragen zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht umfasst unsere ständige Beratung und Vertretung insbesondere die Begleitung bei der Aufstellung von (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen und dem Abschluss von städtebaulichen Verträgen. Wir verfügen zudem über besonders ausgeprägte Erfahrung im Bereich des immer mehr an Bedeutung gewinnenden Umweltrechts.
Unsere Experten im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie Umweltrecht genießen bei Mandanten und Wettbewerbern einen hervorragenden Ruf. Neben privaten Bauherren und Investoren dürfen wir deshalb auch zahlreiche Kommunen und Verbände zu unseren ständigen Auftraggebern zählen.
Anwälte
- Dr. Torsten Arp
- Walter Oertel
- Stephan Eisenbeis (bis 2022)
- Michael Nimphius
- Dr. Andreas Nadler
- Dr. Ingo Pflugmacher
- Michael Schorn
- Stefanie Frfr. von Lüdinghausen
- Dr. Steffen Hamann
- Dr. Christof Kiesgen
- Uwe Scholz
- Dr. Christina Merx, geb. Töfflinger
- Dr. Vanessa Palm
- Dr. Volker Güntzel
- Dr. Patrick Giesler
- Dr. Dirk Webel, LL.M.
- Christian Huhn
- Dr. Ronny Hildebrandt
- Dr. Grischa Kehr
- Andreas Frings
- Sebastian Menke, LL.M.
- Dr. Stephan Südhoff
- Ashok Sridharan
- Dr. Lars Kitzmann
- Dr. Florian Langenbucher
- Florian Elsner
- Inga Zerbes
- Dr. Nils Willich
- Rita d’Avis
- Alessandro Balan
- Anika Winkeler
- Alexandra Sofia Wrobel