Arbeit

Die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung beginnt bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, behandelt Veränderungen, etwa durch Betriebsveräußerungen oder Restrukturierungs-maßnahmen, und endet mit der Herbeiführung oder Abwehr der Vertragsbeendigung. Gerade weil es auf beiden Seiten des Vertragsverhältnisses oft um existenzielle Fragen geht, ist anwaltliche Begleitung von Beginn an ratsam und zahlt sich aus, denn bereits Meinungsverschiedenheiten über einzelne Vertragsklauseln und ihre Wirksamkeit, die sich im Laufe des Arbeitsverhältnisses häufig ergeben, führen schnell zu dessen Gefährdung und hätten sich bei umsichtiger Vertragsgestaltung vermeiden lassen. Aber auch bei der Vertragsbeendigung ist anwaltliche Unterstützung dringend angeraten, denn das Kündigungsrecht bietet für beide Vertragspartner viele und oft unliebsame Überraschungen.

Einen besonderen Komplex bilden die Vertragsverhältnisse der GmbH-Geschäftsführer und der Vorstandsmitglieder von Aktien-gesellschaften. Diese Positionen sind regelmäßig geprägt durch großes Vertrauen und ebenso große Erwartungen, deren Enttäuschung schnell zu einer Gefährdung des Vertrags-verhältnisses führen kann. Rechtzeitige und umsichtige anwaltliche Beratung bei der Vertragsgestaltung und Vermittlung bei sich abzeichnenden Konflikten ist auch hier unbedingt angeraten.

In allen diesen Bereichen beraten und vertreten die erfahrenen Arbeitsrechtler von Busse & Miessen Arbeitgeber und Führungskräfte kompetent und lösungsorientiert.

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