Wir vertreten Ärzte in allen Fragen der Praxisentwicklung, des An- und Verkaufs von Praxen und der Gründung und Erweiterung von Gemeinschaftspraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxisgemeinschaften.
Kliniken und Krankenhausträger beraten wir in allen rechtlichen und strategischen Fragen: Vom Kauf oder Verkauf einer Klinik, der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren über die Fragen der Krankenhausbedarfsplanung oder -finanzierung bis zur gesellschafts-, arbeits- und zivilrechtlichen Gestaltung von Kooperations- oder Binnenstrukturen. Gerade unsere Erfahrung sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor ermöglicht die rechtssichere und zukunftsorientierte Gestaltung neuer ambulant-stationärer Kooperationen, die zunehmend das Gesundheitssystem bestimmen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Arzthaftungsrecht.
Das Gesundheitswesen ist einer der wichtigsten Wirtschaftsektoren der Bundesrepublik. Wir wollen, dass unsere Mandanten hiervon profitieren. Wir sind Spezialisten für Spezialisten.