Busse Miessen

Leistungen

Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, welches so alltäglich und vielfältig ist wie das Haftungs- und Versicherungsrecht. Ob es sich um einen Verkehrsunfall, einen Arzthaftungsfall, einen Vermögenschadenhaftpflichtfall eines Freiberuflers oder einen Fall aus dem Sach- und Personenversicherungsbereich handelt, immer soll letztlich ein Versicherer zahlen. Vielgestaltig und speziell sind die verbundenen Rechtsfragen.

Wir vertreten insbesondere Versicherer bundesweit in der Prozessführung. Wir decken das gesamte Spektrum der Materie ab (AH und KH, Sach- und Personenversicherungsrecht, Vermögenschadenhaftpflicht, Regresse, Versicherungsaufsichtsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Vertriebsrecht).

Einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Arzthaftungsrecht, in dem wir so gut wie ausschließlich für die Behandlerseite tätig werden. Zu unseren Mandanten zählen einige der größten Arzt- und Krankenhausversicherer Deutschlands. Wir bündeln die besondere Kompetenz unserer Anwälte im Bereich Gesundheitswesen zur umfassenden Beratung. Besondere Anforderungen stellen große Personenschäden, die vor allem in Arzthaftungs-, in KH- und in AH-Fällen vorkommen. Diese sind die Spezialität unseres Partners Dietrich Freyberger, der darüber regelmäßige Schulungen für Anwälte sowie Mitarbeiter von Versicherern und Sozialversicherungsträgern durchführt. Die schwierigen Rechtsfragen, die diese Schäden aufwerfen, kann man nur beantworten, wenn man ständig die Rechtsprechung verfolgt und auswertet. Der Abschluß insbesondere von Abfindungsvergleichen setzt große Erfahrung in der Einschätzung der Risiken und Verhandlungsgeschick voraus.

Das Betrügen von Versicherungen sowohl im Haftpflicht- als auch im Sachversicherungsbereich hat sich zu einer Art Volkssport entwickelt. Wir entwickeln gemeinsam mit Versicherern Gegenstrategien und helfen erfolgreich, diese Machenschaften in Prozessen zu beenden.

Zu unseren Mandanten zählen zahlreiche Versicherungen, aber nicht alle. Deshalb übernehmen wir im Einzelfall auch Mandate gegen einen Versicherer, sofern dieser nicht in anderen Angelegenheiten von uns vertreten wird.