Von der Gewerbeanmeldung über den Bau eines Hauses oder einer Industrieanlage bis zur Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen durchdringt das öffentliche Recht alle Bereiche des Lebens. Unsere Tätigkeit in diesem Bereich ist ebenso vielfältig. Sie beschränkt sich nicht auf das Führen von Widerspruchs- und Klageverfahren, sondern umfasst insbesondere auch die Beratung und Vertretung von Bürgern, Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie kommunalen Unternehmen bereits im Planungsstadium oder Verwaltungsverfahren. Nur die frühzeitige und umfassende Betreuung durch einen Spezialisten eröffnet die Möglichkeit, Interessen und Rechte ohne langwierige Gerichtsverfahren durchzusetzen.
Wir beraten bei der Planung, Genehmigung und Realisierung von Bauvorhaben sowie Gewerbe- oder Industrieansiedlungen. Die Spezialisierung im Verfassungsrecht erlaubt es, verwaltungsrechtliche Problemstellungen auch im Hinblick auf ihre Grundrechtsrelevanz und -konformität zu hinterfragen. Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet - neben dem öffentlichen Baurecht (Bauen und Immobilien) das Umwelt- und Immissionsschutzrecht. Die Vielfalt der Materie, die einschneidenden wirtschaftlichen Konsequenzen und die europa- und landesrechtlichen Besonderheiten erfordern eine hohe Spezialisierung.
Verwaltungsrecht ist mehr als „Aktenarbeit“, wesentlich ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Bedeutung öffentlich-rechtlicher Probleme: Wir kennen nicht nur Ihr Recht, wir wissen auch, wie Sie ihre Ziele stringent und wirtschaftlich erreichen.